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   OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03   

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https://dejure.org/2004,12978
OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03 (https://dejure.org/2004,12978)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2004 - 2 BS 382/03 (https://dejure.org/2004,12978)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 2 BS 382/03 (https://dejure.org/2004,12978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 i.V.m.; ZPO § 920 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ressortinterne Umsetzung eines Beamten als Verwaltungsakt; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Hinnahmepflicht eines Beamten hinsichtlich Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder durch andere organisatorische Maßnahmen; ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; ZPO § 920 Abs. 2
    Recht der Landesbeamten - Beamtenrecht, Umsetzung, Verwaltungsakt, Ermessensnichtgebrauch, Ermessensmissbrauch, vorläufige Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03
    Der Beamte muss deshalb Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder durch andere organisatorische Maßnahmen grundsätzlich hinnehmen (BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 23.5.2002 - 2 A 5/01 -, zitiert nach JURIS, m.w.N.).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 -, NVwZ 1992, S. 572 m.w.N.).

    Danach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein und maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG Urt. v. 28.11.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Umsetzung eines Beamten keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern vielmehr zu der Vielzahl der im Einzelnen normativ nicht ausdrücklich geregelten, behördeninternen Maßnahmen gehört, die sich in ihrer Auswirkung auf die organisatorische Einheit beschränken, der der Beamte angehört, und die das Amt im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinn unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - 2 C 7/89 -, NVwZ 1992, S. 574).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03
    Der Beamte muss deshalb Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder durch andere organisatorische Maßnahmen grundsätzlich hinnehmen (BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 23.5.2002 - 2 A 5/01 -, zitiert nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 05.12.1996 - 2 EO 426/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Umsetzung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03
    Zugleich wurde der Antragsteller damit ausreichend vorher angehört (vgl. Thüringer OVG, Beschl. v. 5.12.1996, Az: 2 EO 426/95, zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 2383/07

    Fehlerhafte Umsetzung eines Beamten, Besorgnis der Befangenheit ist bei

    Danach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein und maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199; Beschlüsse des Senats vom 07.03.1996 - 4 S 2546/95 -, Juris, und vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.02.2004 - 2 BS 382/03 -, DÖD 2004, 225).
  • VG Wiesbaden, 05.02.2019 - 3 L 2365/18

    Eilantrag des stellvertretenden Amtsleiters des Revisionsamts gegen seine

    Auch eine auf dem bisherigen Dienstposten sicher geglaubte Beförderungsmöglichkeit rechtfertigt nicht die vorläufige Sicherung des Status im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Sächs. OVG, Beschluss vom 18.02.2014 - 2 BS 382/03 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 29.05.1973 - II C 5.73 - juris Orientierungssatz 4; Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 24; OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Der hier erhobene Antrag nach $ 123 VwGO ist statthaft (OVG Saarlouis NVwZ 1986, 768; VGH BW vom 12.5.1998, zitiert nach Juris; Sächs OVG DÖD 2004, 225), auch im Übrigen zulässig und in der Fassung der nach 8 88 VwGO sachdienlichen Auslegung dahingehend, der Antragsgegnerin zu untersagen, die angeordnete befristete Umsetzung des Antragstellers in den Betrieb Vivento, Bereich CC BP in Bonn zu vollziehen bis über den Rechtsbehelf des Antragstellers hiergegen rechtskräftig entschieden ist, auch begründet.
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